Klientenmagazin
Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe Juli 2023:
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Was regelt die neue Öko-Investitionsfreibetrag-Verordnung?
Überblick über den Kerninhalt der Öko-Investitionsfreibetrag-VO.
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Welche Unterlagen unterliegen einer Lohnkontrolle?
Welche Lohnunterlagen müssen Dienstgeber im Rahmen einer Lohnkontrolle vorlegen können?
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Steuerliche Behandlung von bestimmten Gutschriften von Krankenversicherungsbeiträgen
Finanzministerium äußert sich zur Versteuerung von bestimmten SV-Gutschriften.
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Wie soll das Mindeststammkapital bei GmbHs abgesenkt werden?
Gesetzgeber plant Absenkung des Mindeststammkapitals von GmbHs.
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Familienbeihilfe: Wieviel können Studierende dazuverdienen?
Die Grenze liegt bei € 15.000,00.
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Wie kann ein Anforderungsprofil bei der Personalsuche helfen?
Unterschiedliche Kompetenzen sollten in einem Anforderungsprofil festgelegt werden.
Wie wird die Handy-Signatur von ID Austria abgelöst?
Schon bisher konnte man mit der Handy-Signatur oder der Bürgerkarte unterschiedlichste digitale Angebote nutzen. Die ID Austria stellt eine Weiterentwicklung der Handy-Signatur bzw. der Bürgerkarte dar und wird diese ablösen. Mit der ID Austria können sich Menschen online ausweisen und digitale Services nutzen.
Welche Anwendungen sind mit der ID Austria möglich?
- Digitale Behördenservices, wie z. B. An- und Abmeldungen des Hauptwohnsitzes oder Wahlkarte beantragen über oesterreich.gv.at oder der App „Digitales Amt“
- Elektronisches Postamt für behördliche Schriftstücke bei elektronischer Zustellung
- Elektronische rechtssichere Unterschrift von Verträgen
- Digitale Ausweise: Basis zur digitalen Ausweisplattform – z. B. digitaler Führerschein mit der App eAusweis am Smartphone
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) weist darauf hin, dass z. B. Dienstgeber, Geschäftsführer oder Steuerberater bei Nutzung der e-Services (z. B. WEBEKU, ELDA) der ÖGK via Unternehmensserviceportal die Umstellung auf die ID Austria vornehmen werden müssen, um diese Services weiter in Anspruch zu nehmen. Im Folgenden finden Sie einen Überblick, wie dieser Umstieg erfolgen kann.
Die ID Austria mit Basisfunktion umfasst alle Funktionen der Handy-Signatur. Signaturen mittels SMS-TAN sind möglich. Eine Verlängerung der Basis ID Austria ist nicht möglich.
Die ID Austria mit Vollfunktion bietet zusätzliche Services (z. B. Ausweisfunktion am Mobiltelefon), die auch künftig erweitert werden. Signaturen mit SMS-TAN sind nicht möglich.
Wie erfolgt der Umstieg von Handy-Signatur auf ID Austria?
- Bestehende Handy-Signatur wurde von einer Behörde (z. B. über FinanzOnline) registriert: Diese kann in der App „Digitales Amt“ auf eine ID Austria mit Vollfunktion aufgewertet werden.
- Bestehende Handy-Signatur wurde nicht von einer Behörde (z. B. bei Postamt oder Gesundheitskasse) registriert: In der App wird ein Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria möglich sein. Anmeldedaten und Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur werden übernommen. Möchte man auch die Vollfunktion nutzen, so ist eine Registrierung bei einer Behörde erforderlich. Eine Verlängerung der ID Austria mit Basisfunktion ist nicht möglich.
Wenn Sie noch keine Handy-Signatur besitzen, ist der Besuch einer Registrierungsbehörde erforderlich. Wer in Zukunft einen österreichischen Reisepass beantragt, wird automatisch die ID Austria erhalten, außer man lehnt es ausdrücklich ab.
Weitere detaillierte Informationen zur ID Austria und eine Liste der Registrierungsbehörden finden Sie unter www.oesterreich.gv.at/id-austria.
Stand: 27. Juni 2023