Klientenmagazin
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Weitere Artikel der Ausgabe Juli 2023:
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Was regelt die neue Öko-Investitionsfreibetrag-Verordnung?
Überblick über den Kerninhalt der Öko-Investitionsfreibetrag-VO.
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Welche Unterlagen unterliegen einer Lohnkontrolle?
Welche Lohnunterlagen müssen Dienstgeber im Rahmen einer Lohnkontrolle vorlegen können?
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Steuerliche Behandlung von bestimmten Gutschriften von Krankenversicherungsbeiträgen
Finanzministerium äußert sich zur Versteuerung von bestimmten SV-Gutschriften.
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Wie wird die Handy-Signatur von ID Austria abgelöst?
Mit der ID Austria Amtswege digital erledigen.
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Wie soll das Mindeststammkapital bei GmbHs abgesenkt werden?
Gesetzgeber plant Absenkung des Mindeststammkapitals von GmbHs.
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Wie kann ein Anforderungsprofil bei der Personalsuche helfen?
Unterschiedliche Kompetenzen sollten in einem Anforderungsprofil festgelegt werden.
Familienbeihilfe: Wieviel können Studierende dazuverdienen?
Studierende dürfen ab dem Kalenderjahr, in dem sie das 20. Lebensjahr vollenden, pro Jahr € 15.000,00 verdienen, ohne eine etwaig zustehende Familienbeihilfe zu verlieren.
Für diese Grenze ist das zu versteuernde Einkommen relevant: Bruttogehalt (ohne Sonderzahlungen) minus Sozialversicherungsbeiträge.
Lehrlingsentschädigungen, Waisenpensionen und jenes Einkommen, das vor oder nach Zeiträumen erzielt wird, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, bleiben unter anderem außer Betracht. Für die Zuverdienstgrenze der Familienbeihilfe ist eine „Jahresdurchrechnung“ relevant, d. h. es gibt keine monatliche Betrachtungsweise.
Übersteigt das Einkommen im Kalenderjahr die Zuverdienstgrenze, ist jener Teil der Familienbeihilfe, der den Grenzbetrag von € 15.000,00 überschritten hat, zurückzuzahlen.
Stand: 27. Juni 2023