Klientenmagazin
Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe Jänner 2023:
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Nachfrist für die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss von 16. – 20. Jänner 2023
Weitere Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen möglich
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Was gibt es Neues bei den Steuern zum Jahresbeginn?
Viele Änderungen in unterschiedlichen Steuergesetzen sind zu beachten
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Neue steuerliche Investitionsförderung ab 2023: Der Investitionsfreibetrag (IFB)
Bei der Anschaffung oder Herstellung von neuen Wirtschaftsgütern ist die neue steuerliche Investitionsförderung zu prüfen
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Was ändert sich bei der Kleinunternehmerpauschalierung?
Die Umsatzgrenze der Kleinunternehmerpauschalierung wurde erhöht
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Was bringt der Gesundheitsbonus der Sozialversicherung der Selbständigen?
Vorsorgeuntersuchungen helfen nicht nur bei der Früherkennung von Krankheiten
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Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?
Aufbewahrungsfristen für Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere
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Wie kann sich ein Unternehmen auf den gleichzeitigen Ausfall mehrerer Mitarbeiter vorbereiten?
Insbesondere für jene Abläufe, die immer funktionieren müssen, ist eine entsprechende Vorbereitung erforderlich
Wie wurden die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag erhöht?
Aufgrund des Teuerungsentlastungspakets III wird die Familienbeihilfe ab 2023 jährlich inflationsbedingt angepasst.
Für 2023 gelten monatlich folgende Werte:
Alter | Beihilfe pro Monat |
ab Geburt | € 120,60 |
ab 3 Jahren | € 129,00 |
ab 10 Jahren | € 149,70 |
ab 19 Jahren | € 174,70 |
Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe wird bei mehreren Kindern durch die Geschwisterstaffel erhöht. Diese
Erhöhung beträgt ab 2023 monatlich für jedes Kind, wenn die Familienbeihilfe
- für zwei Kinder gewährt wird: € 7,50
- für drei Kinder gewährt wird: € 18,40
- für vier Kinder gewährt wird: € 28,00
- für fünf Kinder gewährt wird: € 33,90
- für sechs Kinder gewährt wird: € 37,80
- für sieben und mehr Kinder gewährt wird: € 55,00.
Für ein erheblich behindertes Kind gibt es einen Zuschlag von € 164,90.
Das sogenannte Schulstartgeld im Herbst 2023 beträgt € 105,80 für 6- bis 15-Jährige. Der Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, beträgt ab 2023 € 61,80 pro Monat und Kind.
Stand: 28. Dezember 2022