Klientenmagazin
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Weitere Artikel der Ausgabe Juli 2022:
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Wie ist die neue Kurzarbeit ab Juli 2022 geregelt?
Übersicht über die Regelungen der neuen Kurzarbeit ab Juli 2022
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Welche Änderungen bringt das Teuerungsentlastungspaket?
Viele Einzelmaßnahmen sollen steuerliche Erleichterung bringen.
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Unter welchen Voraussetzungen sind Spenden für die Ukraine steuerlich abzugsfähig?
Welchen betraglichen Beschränkungen unterliegt der Spendenabzug für die Ukraine?
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Verfassungsgerichtshof kippt Abzugsverbot für Abfertigungszahlungen aus Sozialplänen
Unterliegen Abfertigungen aus Sozialplänen dem Betriebsausgabenabzugsverbot?
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Neuer Richtwertmietzins seit 1.4.2022 – Neue Sachbezugswerte ab 2023
Dies betrifft Wohnraum den der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt zur Verfügung stellt.
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Ist eine Pendlerpauschale bei Kostenübernahme des Öffi-Tickets durch den Arbeitgeber möglich?
Die Lohnsteuerrichtlinien sehen dazu einige Regelungen vor.
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Verlängerung der Aufstellungs- und Offenlegungsfristen für Jahresabschlüsse beschlossen
Eine verlängerte Frist für die Offenlegung und Aufstellung von Jahresabschlüssen wurde beschlossen.
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Wie Ihre Kunden zu Weiterempfehlern werden
Egal wie gut die eigene Verkaufsmannschaft ist, es gilt: Die beste Erfolgsquote hat meist ein Weiterempfehler.

Wie wurde der Familienbonus Plus erhöht?
Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag und vermindert direkt die zu zahlende Einkommensteuer. Mit der Steuerreform wurden ab 1.7.2022 die Absetzbeträge je Kind und Monat erhöht. Mit dem Teuerungsentlastungspaket wird diese Erhöhung nun rückwirkend per 1.1.2022 durchgeführt. Der Arbeitgeber hat für seine Arbeitnehmer eine Aufrollung so bald wie möglich, jedoch spätestens bis 30. September 2022 durchzuführen, sofern die technischen und organisatorischen Möglichkeiten dazu vorliegen.
bis 31.12.2021 | ab 1.1.2022 | |
für Kinder bis 18 Jahre | € 125,00/Monat | € 166,68/Monat |
für volljährige Kinder | € 41,68/Monat | € 54,18/Monat |
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Familienbonus ist, dass für das Kind Familienbeihilfe gewährt wird, und dass es sich ständig in einem Mitgliedstaat der EU/des EWR oder in der Schweiz aufhält. Für Kinder, die sich in Drittländern aufhalten, steht kein Familienbonus zu.
Für Kinder, die in anderen EU-/EWR-Ländern oder in der Schweiz leben, werden die Beträge per Verordnung des BMF auf Basis der vom Statistischen Amt der Europäischen Union veröffentlichten vergleichenden Preisniveaus indexiert. Die Höhe wird alle zwei Jahre neu angepasst.
Der Familienbonus Plus kann entweder während des Jahres in der laufenden Lohnverrechnung (Formular E 30) oder in der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Steuererklärung berücksichtigt werden.
Stand: 05. Juli 2022