HAUER | WINKLER Steuerberatungskanzlei

Klientenmagazin

Weitere Artikel der Ausgabe Juli 2021:

Sonderbestimmung zum Pendlerpauschale läuft per 1.7.2021 aus

Sonderbestimmung zum Pendlerpauschale läuft per 1.7.2021 aus

Für Lohnzahlungszeiträume, die vor dem 1. Juli 2021 enden gilt:

Das Pendlerpauschale ist auch für Lohnzahlungszeiträume zu berücksichtigen, in denen sich der Arbeitnehmer in COVID-19-Kurzarbeit, Telearbeit wegen der COVID-19-Krise bzw. Dienstverhinderungen wegen der COVID-19 Krise befindet.

Wird also die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte nur aufgrund der COVID-19-Krise nicht mehr bzw. nicht an jedem Arbeitstag zurücklegt, dann kann wie z. B. auch im Krankheitsfall, das Pendlerpauschale wie vor der Krise berücksichtigt werden.

Für Lohnzahlungszeiträume ab dem 1. Juli 2021 gilt diese Sonderbestimmung der Coronakrise nicht mehr.

Stand: 29. Juni 2021

Bild: Mego-studio - Adobe Stock.com

HAUER | WINKLER Steuerberatungskanzlei work Aichberg 6 4974 Ort im Innkreis Österreich work +43 7751 | 20070 fax +43 7751 | 20070-4 www.steuerberater-hauer.com
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369