Klientenmagazin
Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe Dezember 2024:
-
Last-Minute Steuertipps
Tipps zu Weihnachtsgeschenken, Spenden und SV-Ausnahme für Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer.
-
Umfassende Verschärfungen in der Betrugsbekämpfung
Betrugsbekämpfung bringt verschärfte Strafbestimmungen für Scheinunternehmen.
-
Voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2025
Die wichtigsten neuen Werte der Sozialversicherung für 2025.
-
Verlängerung eines Bestandsvertrages = erneute Gebührenpflicht?
Achtung: Die Verlängerung eines Bestandsvertrages ist wie ein neues Rechtsgeschäft zu bewerten.
-
Was ist der Partnerschaftsbonus?
Partnerschaftsbonus bringt € 1.000,00 bei gemeinsamer Kinderbetreuung.
-
Tipps für den erholsamen Weihnachtsurlaub für Unternehmerinnen und Unternehmer
Bereiten Sie Ihren kommenden Weihnachtsurlaub gut vor, um auch tatsächlich die notwendige Erholung sicherzustellen.
Neue BMF-Information für Plattformbetreiber – häufig gestellte Fragen
Mit 1.1.2023 ist in Österreich das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DMPG) in Kraft getreten, welches umfassende Meldepflichten für Plattformbetreiber vorsieht. Das Gesetz sieht vor, dass meldepflichtige Plattformbetreiber personenbezogene Daten und Transaktionen ihrer Anbieter an die Finanzbehörden melden müssen. Dadurch erlangt die Finanzverwaltung leichter Kenntnis über allfällige Umsätze von Anbietern und kann in der Folge nicht versteuerte Einkünfte leichter aufdecken.
Einer Meldepflicht durch den Plattformbetreiber unterliegen nachfolgende Transaktionen:
- Verkauf von körperlichen Waren
- Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen (Immobilien)
- Persönlich erbrachte Dienstleistungen (sowohl online als auch offline)
- Vermietung von Verkehrsmitteln
Aufgrund der mit dem Gesetz einhergehenden Unklarheiten hat das BMF nunmehr häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz zusammengefasst und in einem Frage-Antwort-Katalog in der Findok veröffentlicht. Das Dokument kann unter nachfolgendem Link abgerufen werden: https://findok.bmf.gv.at/findok/iwg/82/82976/82976.1.pdf
Meldepflicht bis Ende Jänner 2025
Da meldepflichtige Plattformbetreiber relevante personenbezogene Daten und Transaktionen ihrer Anbieter bis Ende Jänner des Folgejahres (für 2024 somit bis Ende Jänner 2025) melden müssen, empfiehlt es sich, bereits jetzt, zeitnah etwaige strittige Fragen diesbezüglich abzuklären.
Stand: 26. November 2024