Klientenmagazin
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Weitere Artikel der Ausgabe Dezember 2019:
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Was ändert sich beim Kfz-Sachbezug?
Der Bundesminister für Finanzen hat die Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge geändert.
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Was bedeutet die Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger ab 1.1.2020 für Unternehmer?
Per 1.1.2020 werden aus den neun Gebietskrankenkassen der einzelnen Bundesländer eine Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK).
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Benötigt man bei Vermietung einer Ferienwohnung eine Gewerbeberechtigung?
Das Vermieten einer Ferienwohnung, kann entweder eine gewerbefreie Raummiete oder eine Beherbergung sein, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist.
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Steuerbefreiung für bestimmte Aushilfen läuft per 31.12.2019 aus
Bis 31.12.2019 ist es möglich, bestimmte geringfügig beschäftigte Aushilfen steuerfrei im Betrieb zu beschäftigen.
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Wie wurden die Behindertenpauschbeträge bei Minderung der Erwerbsfähigkeit angehoben?
Unter bestimmten Voraussetzungen steht bei Behinderung einem Steuerpflichtigen ein Freibetrag bei der Berechnung der Einkommensteuer zu.
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Ab 1.1.2020: Elektronische Zustellung für Unternehmer wird Pflicht
Wie berichtet wurden viele Unternehmen durch eine automatische Übernahme von Daten aus z. B. FinanzOnline im Teilnehmerverzeichnis angelegt.
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Achten Sie auf die Kommunikation mit Ihren Mitarbeitern!
Ein Unternehmer bestimmt oft selbst mit seinen eigenen Äußerungen, wie ein Mitarbeiter seine Arbeitszeit investieren soll.
Arbeitnehmertipp: Investitionen in Arbeitsmittel bis Jahresende prüfen
Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen auch kostenintensivere Arbeitsmittel wie die Anschaffung eines Laptops von der Steuer absetzen. Wird ein Laptop mit Anschaffungskosten von € 600,00 bis Jahresende 2019 angeschafft, so sind die Anschaffungskosten nur verteilt auf die Nutzungsdauer als Werbungskosten von der Einkommensteuer absetzbar. Investitionen in Arbeitsmittel mit Anschaffungskosten bis zu € 400,00 können jedoch sofort (allerdings unter Berücksichtigung eines Privatanteils) noch im Jahr 2019 abgesetzt werden.
Durch das Steuerreformgesetz 2020 wurde die Grenze von € 400,00 ab 2020 auf € 800,00 angehoben. Wartet man also mit der Anschaffung des Laptops mit Anschaffungskosten von € 600,00 bis in den Jänner 2020, so ist zwar für 2019 keine Abschreibung ansetzbar, dafür sind aber die Anschaffungskosten abzüglich Privatanteil sofort im Jahr 2020 steuerlich abzugsfähig.
Stand: 26. November 2019